Zur Unterstützung bei Stresssituationen und Nervosität für Vögel
NEKTON-Relax sorgt mittels einer gelungenen Kombination aus natürlichen Bestandteilen für Ruhe und Entspannung bei Vögeln. Es enthält natürliche Bestandteile wie Kamille, Hopfen, Lavendel und Baldrianwurzel sowie B-Vitamine und die Aminosäure L-Tryptophan. Diese fördern die Produktion von Serotonin im Gehirn und unterstützen damit den Vogel bei nervöser Unruhe, sowie in Angst- und Stress-Situationen die Ruhe zu bewahren.
NEKTON-Relax sorgt dafür, dass Vögel leichter zur Ruhe finden.
Fütterungsempfehlung
NEKTON-Relax wird als Kur über einen Zeitraum von 4 bis 12 Wochen angeboten und zeigt seine volle Wirkung nach circa 2 Wochen.
Bei bevorstehenden Ausstellungen oder Shows: mit der Gabe 2–3 Wochen vorab anfangen.
Bei kleinen Vögeln: Ein halber Messlöffel (0,5 g) NEKTON-Relax täglich.
Bei mittelgroßen Vögeln: Ein gestrichener Messlöffel (1 g) NEKTON-Relax täglich.
Bei großen Vogelarten: Ein bis zwei Messlöffel (1–2 g) NEKTON-Relax täglich.
Einfach unter das Weichfutter mischen. Es empfiehlt sich, NEKTON-Relax nicht mit Wasser zu verabreichen, da das Präparat natürliche Bestandteile enthält, welche nicht wasserlöslich sind.
Mehr Informationen
Im ersten Schritt sollte ein Tierarzt feststellen, dass das Auftreten von auffälligen Verhaltensweisen, wie beispielweise übermäßige Nervosität, nicht auf eine körperliche Krankheit zurückzuführen ist. Vögel können als Stress auch eine artuntypische Haltungsform wahrnehmen. In diesem Fall muss festgestellt werden, was genau das ungewöhnliche Verhalten auslöst und wie die Umgebung des Vogels angepasst werden sollte. NEKTON-Relax unterstützt den Vogelorganismus mit Hilfe der enthaltenen hochwirksamen Substanzen, Stress-Situationen ruhiger zu erleben.
Zu beachten:
- NEKTON-Relax entfaltet seine volle Wirkung nach einer dauerhaften Gabe von ca. 2 Wochen und ist gut für eine langfristige Gabe geeignet.
- Im ersten Schritt sollte ein Tierarzt feststellen, dass die Symptome des untypischen Verhaltens nicht in einer ernsten körperlichen Erkrankung begründet sind.